Amtliche Lagepläne zum Bauantrag

Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird für jeden Bauantrag und für jede Bauanzeige ein amtlicher Lageplan benötigt. Er ist Bestandteil der Bauvorlage im Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren, die der Architekt oder der Bauherr bei der Baugenehmigungsbehörde einreichen muss.

In vielen Fällen reicht ein einfacher Lageplan. Der einfache Lageplan besteht aus einem grafischen und einem schriftlichen Teil. Der schriftliche Teil beinhaltet zum Beispiel die Angabe des Maßstabes, die Angaben der Eigentümer und die Bezeichnung des Baugrundstücks (nach Gemeinde, Straße, Hausnummer etc.). Die Grundlage für den grafischen Teil ist ein Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte. Der Plan kann zusätzliche Angaben wie das geplante Bauvorhaben enthalten, die meist aus Planungsdateien übernommen werden.

Planungsdateien werden häufig vor Anfertigung des amtlichen Lageplans erstellt, damit Architekten und Planer leichter und genauer die Grenzabstände einhalten können. Sie werden im DWG-/ DXF- Format ausgegeben.

Der qualifizierte Lageplan beinhaltet zusätzlich zu den Angaben des einfachen Lageplans die Grenzlängen des Baugrundstücks, bei vorhandenen Gebäuden die Abstände zu den Grenzen und ggf. die Baugrenzen nach dem Bebauungsplan. Darüber hinaus sind Angaben über die Grenzpunktqualität und die Art der Grenzabmarkungen abzulesen. Im beschreibenden Teil des Lageplans werden auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke nachgewiesen.

Ob für Ihr Vorhaben ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan erforderlich ist, wird im Vorfeld durch den Architekten oder dem Bauamt geklärt.

Darüber hinaus fertigen wir auch Lagepläne zu Baulastenerklärungen oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen an.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.