Gutachten

Qualifizierte Gutachten dienen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten. Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erstelle ich für den Bereich Liegenschaften (d. h. Flurstücke und Gebäude) Gutachten über alle Sachverhalte, die diese betreffen können.

Im Rahmen der Gutachten kommt es unter anderem zur Überprüfung von Katastergrenzen, Feststellung der Lage von Objekten in Bezug auf diese Grenzen, Erfassung von Ausführungsergebnissen zur Gegenüberstellung mit den Planungsvorgaben (Soll-Ist-Abweichungen), Deformations- und Setzungsmessungen von Bauwerken sowie die Ermittlung von Flächen und Massen.

Oft werden ÖbVI bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf eingeschaltet. In der Regel findet dann unter Verwendung aller zur Verfügung stehenden amtlichen Vermessungsunterlagen eine örtliche Grenzermittlung statt. Die Ergebnisse werden für den Auftraggeber in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert.

Über die Liegenschaftsgutachten hinaus können Sie in folgenden Bereichen meine fachkundige Stellungnahme anfordern: bei Bauvoranfragen, bei der Klärung von Möglichkeiten der Grundstücksteilung, bei der Beweissicherung im Rahmen von Baumaßnahmen und bei Verkehrswertgutachten für Grundstücke und Gebäude.

Weitere Informationen über unsere Kompetenz und unser Leistungsspektrum hinsichtlich der Verkehrswertgutachten finden Sie bei der Wertermittlung.