Amtliche Lagepläne zum Bauantrag

Nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird für jeden Bauantrag und für jede Bauanzeige ein amtlicher Lageplan benötigt. Im Lageplan wird vom Architekten das geplante Bauvorhaben dargestellt. Er ist Bestandteil der Bauvorlage im Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren, die der Architekt oder der Bauherr bei der Baugenehmigungsbehörde einreichen muss.

In vielen Fällen reicht ein einfacher Lageplan. Der einfache Lageplan beinhaltet die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung, die Bezeichnung des Baugrundstücks (nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück), Angaben der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten, die Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke, die Fläche des Baugrundstücks, den Bestand der im Liegenschaftskataster enthaltenen Gebäude sowie entsprechende Hinweise auf Baulasten.

Wenn es jedoch auf eine maximale Ausnutzung des Grundstückes ankommt, Abstandsmaße einzuhalten sind oder dies von der Baugenehmigungsbehörde gefordert wird, so ist ein qualifizierter Lageplan nötig. Er beinhaltet zusätzlich zu den Angaben des einfachen Lageplans die Grenzlängen des Baugrundstücks, bei vorhandenen Gebäuden die Abstände zu den Grenzen und ggf. die Baugrenzen nach dem Bebauungsplan. Darüber hinaus sind Angaben über die Grenzpunktqualität und die Art der Grenzabmarkungen abzulesen. Unter Umständen wird dann eine örtliche Überprüfung der Vollständigkeit des Liegenschaftskatasters notwendig. Hierbei werden evtl. noch nicht im Kataster nachgewiesene Gebäude, etwaige Hochspannungs- und Versorgungsleitungen, Fahrbahnen u.a. eingemessen. Der qualifizierte Lageplan wird dann für den konkreten Fall neu kartiert. Im beschreibenden Teil des Lageplans werden auch die Eigentümer der Nachbargrundstücke nachgewiesen.

Unser Tipp: Für eine Bauanzeige wird häufig nur ein Auszug aus der Liegenschaftskarte benötigt, aber zu den später einzureichenden Bauunterlagen gehört nach der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein amtlicher Lageplan. Nutzen Sie daher gleich den amtlichen Lageplan für die Bauanzeige.

Ob für Ihr Vorhaben ein einfacher oder ein qualifizierter Lageplan erforderlich ist, klären wir gern mit Ihrem Architekten oder dem zuständigen Bauamt für Sie ab. Die Grundlage für beide Pläne ist eine aktuelle Liegenschaftskarte. Die Ausfertigung der Pläne erfolgt in der Regel auf Papier. Auf Wunsch werden Ihnen die Pläne auch auf Folie oder in digitaler Form übergeben.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.