Grenzfeststellungen/Amtliche Grenzauskunft

Die Grenzfeststellung und die Amtliche Grenzauskunft sind hoheitliche Entscheidungen über den örtlichen Grenzverlauf einer im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenze. Die Grenzfeststellung/Abmarkung darf deshalb lediglich von einer befugten Vermessungsstelle, wie zum Beispiel uns als ÖbVI-Büro, vorgenommen werden.

Im Rahmen der Grenzfeststellung übertragen wir Flurstücksgrenzen und/oder einzelne Grenzpunkte in die Örtlichkeit, wir überprüfen diese, erneuern zerstörte oder fehlende Grenzmarken (Abmarkung) und führen vor Ort einen Grenztermin mit den Nachbarn durch. Nach der Bearbeitung und Dokumentation im Innendienst werden die Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster übernommen, sodass die Daten für spätere Vermessungen allen Stellen zur Verfügung stehen.

Als vereinfachtes Verfahren kann neben der Grenzfeststellung unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Amtliche Grenzauskunft beantragt werden. Die betroffenen Grenzpunkte müssen folgende Bedingungen erfüllen: Es muss eine Eintragung in der Liegenschaftskarte als vorhandener Grenzpunkt vorhanden sein und die Festlegung des Grenzpunktes muss nach den maßgeblichen Vermessungszahlen hinreichend genau, also klar und eindeutig sein.

Darüber, ob die Bedingungen erfüllt sind, beraten wir Sie gerne.

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