Grundstücksteilungen

Generell unterschieden wir zwei Arten von Grundstücksteilungen:

Die Zerlegung ist eine Neubildung eines Flurstücks mit örtlicher Vermessung. Sie wird in der Regel immer vorgenommen, wenn vorgegebene Sollflächen oder sonstige geometrische Bedingungen vorliegen.

Die Sonderung wird ohne eine Vermessung vor Ort durchgeführt. In diesem Fall werden die Grenzen bei uns im Innendienst gebildet. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu müssen die neuen Grenzen nach geometrischen Bedingungen eindeutig in Bezug zu vorhandenen Grenzen definiert werden und die alten Grenzen müssen eindeutig, rechtssicher beurkundet und kontrolliert im Kataster nachgewiesen sein.

Es ist uns ein wirkliches Anliegen Sie umfassend zu beraten, um dann zu entscheiden, welche Art der Vermessung in Ihrem Fall notwendig ist. Dafür benötigen wir im Vorfeld einige Angaben von Ihnen.

Das sind zum Beispiel:
• Wo liegt das Grundstück?
• Ist das Grundstück schon bebaut?
• Wurde bereits ein Kaufvertrag beurkundet?

Wir treffen Sie auch gerne vor Ort und machen Angaben hinsichtlich der entstehenden Kosten, der Einhaltung des Baurechts, der Bauauflagen und der Grenzabstände. Gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Planer klären wir alle Fragen und ermitteln den optimalen Zuschnitt und die bestmögliche Ausnutzung des Grundstückes und legen so die neue Grenze fest.

Anschließend führen wir die Vermessung aus und leiten die für die grundbuchliche Umschreibung erforderlichen Unterlagen an Sie oder direkt an den Notar Ihrer Wahl weiter. Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber Ihren Nachbarn bezüglich der neuen Grenzen und ggf. der alten Grenzpunkte.

Wir sind auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Vermessung langgestreckter Anlagen geht. Egal, ob Straßen, Gewässer, Gleisanlagen oder Fahrradwege – wir nehmen die Schlussvermessung vor und sorgen für die Übertragung der neuen Grenzen in das Liegenschaftskataster.

Die Kosten für die Vermessung werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen berechnet.